In seiner Titelstory "Schöner Schein“ vom 17.
August 2019 berichtet das deutsche Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ über Nahrungsergänzungsmittel
und die Kosmetikindustrie. Der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel
hat zu diesem Thema ein Statement verfasst, welches wir hier gerne
wiedergeben.
Statement des Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V.
Ein
Artikel des Magazins „Der Spiegel“ vom 17.08.2019 thematisiert unter der
Überschrift „Schöner Schein“ die Wirksamkeit von
Kosmetik – insbesondere solche, die unter dem Begriff „Cosmeceuticals“
vermarktet werden. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt nicht auf kosmetischen Mitteln,
sondern auf einem Nahrungsergänzungsmittel, dessen Werbeversprechen kritisiert
wird. In dem Artikel wird auch behauptet, dass Kosmetikhersteller Verbraucher
mit Werbebotschaften täuschen. Diese Behauptungen sind aus unserer Sicht falsch
und oberflächlich recherchiert
Zum
Schutz der Verbraucher haben Gesetzgeber und Behörden strenge Richtlinien
erlassen, die festlegen, dass Kosmetik halten muss, was sie verspricht. Das
bedeutet, dass die Wirksamkeit von kosmetischen Produkten belegt sein muss –
sonst darf sie nicht beworben werden. Der Verbraucher muss sich auf die
versprochene Wirkung verlassen können. Hierzu ist in der EG-Kosmetikverordnung
sowie in einer ergänzenden Verordnung genau
geregelt, was ein Produkt an Wirkung versprechen darf.
Um
die Wirkung zu belegen, stehen den Herstellern unterschiedlichste Prüfverfahren
zur Verfügung, die je nach Anforderung an die Werbeaussage angepasst werden. Am
Anfang steht in der Regel eine Messung im Labor. Diese wird dann durch Tests
mit Verbrauchergruppen bestätigt, die eine persönliche Beurteilung der
Wirksamkeit und Verträglichkeit abgeben. Alle Tests folgen den vorgegebenen
statistischen Anforderungen. Erst wenn die umfangreiche Analyse positiv
ausfällt, darf der Hersteller das Produkt entsprechend als wirksam bewerben.
Für jede versprochene Wirkung, zum Beispiel eine deutliche Minderung von
Falten, muss laut Gesetz ein hinreichender und überprüfbarer Nachweis belegt
werden, der den Stand der Technik berücksichtigt.
Die
Ergebnisse dieser Tests werden dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben von den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüft
und beurteilt. Nicht nur der Gesetzgeber überprüft die Einhaltung der
Vorschriften, die Wirtschaft kontrolliert sich auch selbst. Von besonderer
Bedeutung sind hier vor allem die EU-Vorschriften gegen unlautere und
irreführende Werbung. Weitere Informationen zur
Wirksamkeit von kosmetischen Mitteln erhalten Sie hier. Ausserdem erfahren Sie auf dieser Seite, was Sie mit gutem Recht
von kosmetischen Mitteln erwarten können.
Artikel "Schöner Schein", DER SPIEGEL, 17. August 2017