06.09.2019

„DER SPIEGEL“ irrt - die Wirksamkeit von Kosmetik ist solide belegt und wissenschaftlich erforscht

Wer wirksame Pflegeprodukte entwickeln will, muss auch effektive Technologien haben, um die Wirksamkeit belegen zu können – dieses Prinzip ist einer der Grundsteine für die Qualität der Beiersdorf Produkte.

In seiner Titelstory "Schöner Schein“ vom 17. August 2019 berichtet das deutsche Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ über Nahrungsergänzungsmittel und die Kosmetikindustrie. Der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel hat zu diesem Thema ein Statement verfasst, welches wir hier gerne wiedergeben.

Statement des Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V.
Ein Artikel des Magazins „Der Spiegel“ vom 17.08.2019 thematisiert unter der Überschrift „Schöner Schein“ die Wirksamkeit von Kosmetik – insbesondere solche, die unter dem Begriff „Cosmeceuticals“ vermarktet werden. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt nicht auf kosmetischen Mitteln, sondern auf einem Nahrungsergänzungsmittel, dessen Werbeversprechen kritisiert wird. In dem Artikel wird auch behauptet, dass Kosmetikhersteller Verbraucher mit Werbebotschaften täuschen. Diese Behauptungen sind aus unserer Sicht falsch und oberflächlich recherchiert Zum Schutz der Verbraucher haben Gesetzgeber und Behörden strenge Richtlinien erlassen, die festlegen, dass Kosmetik halten muss, was sie verspricht. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit von kosmetischen Produkten belegt sein muss – sonst darf sie nicht beworben werden. Der Verbraucher muss sich auf die versprochene Wirkung verlassen können. Hierzu ist in der EG-Kosmetikverordnung sowie in einer ergänzenden Verordnung genau geregelt, was ein Produkt an Wirkung versprechen darf.  Um die Wirkung zu belegen, stehen den Herstellern unterschiedlichste Prüfverfahren zur Verfügung, die je nach Anforderung an die Werbeaussage angepasst werden. Am Anfang steht in der Regel eine Messung im Labor. Diese wird dann durch Tests mit Verbrauchergruppen bestätigt, die eine persönliche Beurteilung der Wirksamkeit und Verträglichkeit abgeben. Alle Tests folgen den vorgegebenen statistischen Anforderungen. Erst wenn die umfangreiche Analyse positiv ausfällt, darf der Hersteller das Produkt entsprechend als wirksam bewerben. Für jede versprochene Wirkung, zum Beispiel eine deutliche Minderung von Falten, muss laut Gesetz ein hinreichender und überprüfbarer Nachweis belegt werden, der den Stand der Technik berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Tests werden dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüft und beurteilt. Nicht nur der Gesetzgeber überprüft die Einhaltung der Vorschriften, die Wirtschaft kontrolliert sich auch selbst. Von besonderer Bedeutung sind hier vor allem die EU-Vorschriften gegen unlautere und irreführende Werbung. Weitere Informationen zur Wirksamkeit von kosmetischen Mitteln erhalten Sie hier. Ausserdem erfahren Sie auf dieser Seite, was Sie mit gutem Recht von kosmetischen Mitteln erwarten können.

Artikel "Schöner Schein", DER SPIEGEL, 17. August 2017